Sonntag, 24. April 2011

Kostenfreier Leitfaden "Erstellung übersetzungsgerechter Quelldokumente"

Der Verteiber von Translation-Memory-Systemen across bietet einen Leitfaden "7 goldene Regeln für die Erstellung übersetzungsgerechter Quelldokumente" zum kostenfreien Download an. Durch die Beachtung dieser goldenen Regeln können Sie als Auftraggeber viel Zeit und Kosten bei Übersetzungsaufträgen einsparen, weil dann die Wiedererkennungsfunktionalitäten der Translation-Memory-Systeme sinnvoll greifen.

Freitag, 25. März 2011

Business-Knigge fürs Ausland

Die IHK Rhein-Neckar hat eine Business-Knigge fürs Ausland erstellt. Von China, über Polen und Russland, bis hin zu den Vereinigten Arabischen Emiraten finden Sie knappe Hinweise zu Umgangsformen, Regeln bei Tisch und was Sie besser nicht tun sollten. Diese Tipps geben Ihnen einen ersten Eindruck über die Gepflogenheiten des zu besuchenden Landes, ersetzen aber nicht die umfassende Beratung durch den Sie begleitenden Dolmetscher.

Professionelle Dolmetscher kennen "Ihre" Länder. Sie können Ihnen nicht nur zu W wie Wodka, sondern auch zu V wie Vertragsverhandlungen hilfreiche Tipps und Empfehlungen geben.

Sonntag, 27. Februar 2011

Leitfaden für öffentlich bestellte Übersetzer und vereidigte Dolmetscher

An dieser Stelle sei auch auf den von Herrn Edmund Ehlers auf der Website des Landesverbandes Baden-Württemberg des BDÜ e.V. bereitgestellten "Leitfaden für öffentlich bestellte Übersetzer und vereidigte Dolmetscher" hingewiesen. Dort hatte Herr Ehlers bereits auf die Dreimonatsfrist nach § 2 JVEG aufmerksam gemacht.

Honorarrechnung rechtzeitig stellen

Der Landesverband Baden-Württemberg des BDÜ e.V. weist in seinem März-Rundbrief in einem Beitrag von Edmund Ehlers auf die Einhaltung der Dreimonatsfrist zur Rechnungsstellung nach § 2 JVEG hin.

Im konkreten Fall hatte ein Dolmetscher seine Rechnung erst dreieinhalb Monate nach Erbringung der Leistung gestellt. Zunächst erhielt er den Rechungsbetrag überwiesen. Ein Revisor forderte ihn jedoch mit Hinweis auf die Dreimonatsfrist zurück. Der Dolmetscher beschwerte sich gegen diese Entscheidung. Das OVG Hamburg hat nun die Beschwerde zurückgewiesen. Ein Dolmetscher müsse genaue Kenntnis des JVEG besitzen.

Mittwoch, 26. Januar 2011

Herzlichen Dank für die Wiederwahl

Nach zwei ereignisreichen Jahren als 1. Vorsitzende des BDÜ Landesverbandes Berlin-Brandenburg habe ich auf der Jahresmitgliederversammlung ein überwältigendes Votum für meine Arbeit erhalten. Hiermit möchte ich all denjenigen danken, die mir für ein weiteres Jahr ihr Vertrauen ausgesprochen haben.
Mein Dank gilt aber auch allen Mitgliedern des Vorstandes, die es erst ermöglich haben, in einer Teamleistung die sehr guten Ergebnisse der letzten beiden Jahre zu erreichen. Herausheben möchte ich dabei vor allem die unermüdliche Arbeit von Nicoletta Negri, die als 2. Vorsitzende mir stets freundschaftlich den Rücken gestärkt hat und sich unermüdlich für die Belange des Landesverbandes eingesetzt hat.
Danke.

Freitag, 24. Dezember 2010

Frohe Festtage und einen guten Rutsch

... wünschen wir allen Freunden, Kunden und Kollegen. Genießen Sie die Zeit im Kreise Ihrer Lieben, tanken Sie Kraft und Freude und starten Sie gut ins Jahr 2011. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit auch im kommenden Jahr.

Auf der Website des BDÜ e.V. finden Interessierte kostenfrei die Übersetzung für "Frohe Weihnachten" in über 70 Sprachen. Da für viele Sprachen eigene Schriftsätze notwendig sind, können Sie die Übersetzung in Form einer fertigen Text- beziehungsweise Grafikdatei herunterladen. Die Übersetzung Ihrer ausführlichen Weihnachtsgrüße nach Russland bzw. Polen übernimmt ihre-dolmetscherin.com.

Montag, 20. Dezember 2010

Deutsch im Grundgesetz

Nach längerer Pause endlich wieder ein Post von mir. Heute geht es um das viel diskutierte Thema, ob Deutsch im Grundgesetz verankert werden soll. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Reihe "Aktueller Begriff" dieser Frage angenommen. Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Schluss, dass es zulässig sei, die deutsche Sprache als Symbol oder als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern.

Sonntag, 24. Oktober 2010

Finden Sie die Fehler

Wieder eine Glanzleistung eines "Übersetzungsbüros" in Sachen Eigenwerbung. Finden Sie die Fehler:

"... wir vom Uebersetzungsbuero XXX moechten Ihnen mitteilen, dass wir mit unseren Diensten waehrend des Monats August zu Ihren Verfuegungen bereitstehen. Falls Sie Auftraege fuer Uebersetzungen, DTP, Dolmetschen haben oder Dienstleistungen bei mehrsprachigen Web-Entwicklung benoetigen, wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail an: [XXX] Sie koennen dafuer auch die Form auf unserer Webseite ausfüllen die sich unter folgender Adresse befindet: ..."

Na, mal abgesehen davon, dass dieses Büro nicht einmal eine deutsche Tastatur besitzt, finden sich fünf grammatikalische / stilistische Fehler in diesem kurzen Text. Unglaublich. Aber sicherlich seeeehr billig.

Und übrigens: Die Büros der Firma befinden sich in Moldawien und unter einer Postfachadresse in Ohio. Wie sieht es wohl aus, wenn die Firma für eine mangelhafte Übersetzung haften soll?

Sonntag, 19. September 2010

Wirtschaftstag Russland

Am 20. Oktober 2010 findet der Wirtschaftstag Russland der IHK Frankfurt am Main statt. Viele interessante Vorträge stehen auf dem Programm.

Wollen Sie mich persönlich kennen lernen? Kommen Sie zum Wirtschaftstag.

Sonntag, 12. September 2010

Deutsch in der EU???

Bei welt-online findet sich ein aussagekräftiger Beitrag darüber, wie gering der Stellenwert der deutschen Sprache in der EU ist. Für den Europäischen Auswärtigen Dienst sind Deutschkenntnisse nicht mal ein Auswahlkriterium. Auch wird deutlich, dass die EU das Auswärtige Amt über lange Zeit mit Beteuerungen hingehalten hat. Wiederholt gab es Zusagen, Deutsch als Kriterium einzuführen. Geschehen ist nichts! Was beabsichtigt das Auswärtige Amt zu tun?

Sonntag, 5. September 2010

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) - Teil 2

Gem. § 1(3) der DL-InfoV findet die Verordnung keine Anwendung, wenn in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene Dienstleistungserbringer unter Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit im Inland tätig werden. Mit anderen Worten: Wenn Billigkonkurrenz aus Drittländern ihre Leistung als Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland anbietet, muss Sie all die Bestimmungen NICHT erfüllen.

Auf den ersten Blick mag dies wie eine Benachteiligung der Inländer wirken - doch lassen Sie uns den Spieß umdrehen! Nutzen Sie § 2 (11): Stets zur Verfügung zu stellende Informationen: "falls eine Berufshaftpflicht- versicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich". Machen Sie Ihren Kunden klar, dass:

1. Nur für inländische Anbieter eine Pflicht besteht, diese Angabe zu machen und

2. In aller Regel nur bei einem inländischen Anbieter eine Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht, die z.B. im Falle eines Übersetzungsfehlers einen Neudruck einer Übersetzung deckt oder z.B. im Falle eines Folgeschadens aufgrund einer fehlerhaften technischen Übersetzung einspringt.

Werben Sie mit Qualität!

Montag, 2. August 2010

Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Seit dem 17. Mai 2010 ist die DL-InfoV in Kraft. Sie bringt für Dolmetscher und Übersetzer neue Pflichten ggü. ihrem Auftraggeber mit sich.

Es kann nur jedem Dolmetscher / Übersetzer empfohlen werden, sich mit dieser neuen Verordnung auseinander zu setzen und zu prüfen, welche Angaben er in seinem individuellen Fall zusätzlich bereitstellen (§ 2) bzw. vorhalten (§ 3) muss. Es empfiehlt sich, ist aber nicht Pflicht, diese Angaben im Impressum zu ergänzen. Bestimmte Angaben sind auch jedem Angebot und jeder Werbebroschüre hinzu zu fügen. Ausführliche Informationen / Erklärungen stellen bspw. Goldberg Rechtsanwälte zum Download bereit. Mitglieder des BDÜ Berlin-Brandenburg können sich im Rahmen der monatlichen Telefonsprechstunde zur Klärung von Zweifelsfällen an die Kanzlei Bernstorff & Kollegen wenden.

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können von der Konkurrenz mittels Abmahnung verfolgt werden. Anwälte befürchten eine Abmahnwelle in den nächsten Monaten.