Es kann nur jedem Dolmetscher / Übersetzer empfohlen werden, sich mit dieser neuen Verordnung auseinander zu setzen und zu prüfen, welche Angaben er in seinem individuellen Fall zusätzlich bereitstellen (§ 2) bzw. vorhalten (§ 3) muss. Es empfiehlt sich, ist aber nicht Pflicht, diese Angaben im Impressum zu ergänzen. Bestimmte Angaben sind auch jedem Angebot und jeder Werbebroschüre hinzu zu fügen. Ausführliche Informationen / Erklärungen stellen bspw. Goldberg Rechtsanwälte zum Download bereit. Mitglieder des BDÜ Berlin-Brandenburg können sich im Rahmen der monatlichen Telefonsprechstunde zur Klärung von Zweifelsfällen an die Kanzlei Bernstorff & Kollegen wenden.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können von der Konkurrenz mittels Abmahnung verfolgt werden. Anwälte befürchten eine Abmahnwelle in den nächsten Monaten.