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Dienstag, 22. Juni 2010
Erweiterte Vorgaben für Rechnungen
§ 14 (4) Umsatzsteuergesetz (UStG) "Ausstellung von Rechnungen" schreibt vor, dass eine Rechnung einen Hinweis auf die Aufbewahrungsfristen von Rechnungen enthalten muss. Die Aufbewahrungsfristen sind in § 14 b geregelt. Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatungsvereinigung bietet eine Musterformulierung (s. Ziff. 3).
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